Gründungen 

Die ideale Rechtsform, welche die Risiken minimiert, die Unabhängigkeit voll garantiert oder steuerlich die meisten Vorteile aufweist, gibt es nicht. Die ausgewählte Gesellschaftsform sollte deshalb vor allem den Bedürfnissen und unternehmerischen Plänen Rechnung tragen.
  
Vergleich der Rechtsformen AG - GmbH - Einzelfirma

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   Aktiengesellschaft
(AG)
Gesellschaft mit  be-schränkter Haftung (GmbH) Einzelfirma
 Gründer Mindestens 1 natürliche
oder juristische Person
Mindestens 1 natürliche
oder juristische Person
Eine natürliche Person

 
 Gründungskapital Im Minimum CHF
100'000.-, wovon mindestens CHF 50'000.- auf jeden Fall aber 20% einbezahlt werden müssen
 
Im Minimum CHF 20'000.-,
wovon 100% einbezahlt werden müssen
keine gesetzlichen Vorschriften
 Haftung Keine persönliche
Haftung für den Aktionär
Keine persönliche  Haftung für den Gesellschafter Volle Haftung auch mit dem Privatvermögen
 
 Geschäftsname/
 Firma
Unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze ist der Firmenname frei wählbar. Die Rechtsform (AG) muss immer angegeben sein.
 
Unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze ist der Firmenname frei wählbar. Die Rechtsform (GmbH) muss immer angegeben sein.
Familienname des Inhabers mit oder ohne Vornamen, Zusatz erlaubt
 Eintrag ins
 Handelsregister
Zwingend, da konstitutive Wirkung Zwingend, da konstitutive Wirkung Ab CHF 100'000.-
zwingend
 
 Geschäftsführung Verwaltungsrat oder die von ihm ernannte Geschäftsführung (Direktor). Mindestens 1 Verwaltungsrat oder 1 Direktor mit Einzelunterschrift muss in der Schweiz wohnhaft sein.
 
Alle Gesellschafter oder die von ihnen ernannte Geschäftsführung. 1 Geschäftsführer mit Einzelunterschrift muss in der Schweiz wohnhaft sein. Inhaber
 Buchführungspflicht Zwingend (OR Art. 662ff)
Zwingend (OR Art. 662ff) Zwingend, sofern im Handelsregister einge-tragen (OR Art. 957ff)
 Revisionsstelle Je nach Grösse der Gesellschaft muss die Jahresrechnung jährlich durch eine Revisionsstelle überprüft werden. Kleine AG's können gänzlich auf die Revisionsstelle verzichten (Opting-out).
 
Je nach Grösse der Gesellschaft muss die Jahresrechnung jährlich durch eine Revisionsstelle überprüft werden. Kleine GmbH's können gänzlich auf die Revisionsstelle verzichten (Opting-out).
Keine
 Besteuerung Die AG versteuert Gewinn und Eigenkapital
  
Die GmbH versteuert Gewinn und Stammkapital Steuersubjekt ist der Inhaber