Gründungen
|
Die ideale Rechtsform, welche die Risiken minimiert, die
Unabhängigkeit voll garantiert oder steuerlich die meisten Vorteile
aufweist, gibt es nicht. Die ausgewählte Gesellschaftsform sollte
deshalb vor allem den Bedürfnissen und unternehmerischen Plänen Rechnung
tragen. |
|
Aktiengesellschaft (AG) |
Gesellschaft mit be-schränkter Haftung (GmbH) | Einzelfirma | |
| Gründer |
Mindestens 1 natürliche oder juristische Person |
Mindestens 1 natürliche oder juristische Person |
Eine natürliche Person |
| Gründungskapital |
Im Minimum CHF 100'000.-, wovon mindestens CHF 50'000.- auf jeden Fall aber 20% einbezahlt werden müssen |
Im Minimum CHF 20'000.-, wovon 100% einbezahlt werden müssen |
keine gesetzlichen Vorschriften |
| Haftung |
Keine persönliche Haftung für den Aktionär |
Keine persönliche Haftung für den Gesellschafter |
Volle Haftung auch mit dem Privatvermögen |
| Geschäftsname/ Firma |
Unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze ist der Firmenname frei
wählbar. Die Rechtsform (AG) muss immer angegeben sein. |
Unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze ist der Firmenname frei
wählbar. Die Rechtsform (GmbH) muss immer angegeben sein. |
Familienname des Inhabers mit oder ohne Vornamen, Zusatz erlaubt |
| Eintrag
ins Handelsregister |
Zwingend, da konstitutive Wirkung | Zwingend, da konstitutive Wirkung |
Ab CHF 100'000.- zwingend |
| Geschäftsführung |
Verwaltungsrat oder die von ihm ernannte Geschäftsführung (Direktor).
Mindestens 1 Verwaltungsrat oder 1 Direktor mit Einzelunterschrift muss
in der Schweiz wohnhaft sein. |
Alle Gesellschafter oder die von ihnen ernannte Geschäftsführung. 1 Geschäftsführer mit Einzelunterschrift muss in der Schweiz wohnhaft sein. | Inhaber |
| Buchführungspflicht |
Zwingend (OR Art. 662ff) |
Zwingend (OR Art. 662ff) |
Zwingend, sofern im Handelsregister einge-tragen (OR Art. 957ff) |
| Revisionsstelle |
Je nach Grösse der Gesellschaft muss die Jahresrechnung jährlich durch
eine Revisionsstelle überprüft werden. Kleine AG's können gänzlich
auf die Revisionsstelle verzichten (Opting-out). |
Je nach Grösse der Gesellschaft muss die Jahresrechnung jährlich durch
eine Revisionsstelle überprüft werden. Kleine GmbH's können
gänzlich auf die Revisionsstelle verzichten (Opting-out). |
Keine |
| Besteuerung |
Die AG versteuert Gewinn und Eigenkapital |
Die GmbH versteuert Gewinn und Stammkapital | Steuersubjekt ist der Inhaber |